Die Balearen erleben einen wahren Ansturm auf das Register für Kurzzeitvermietungen. Mit beeindruckenden 12.549 Anträgen, von denen ein überwältigender Anteil von 92,87 % für touristische Zwecke bestimmt ist, zeigen die Inseln einmal mehr ihre Beliebtheit als Reiseziel. Dieser massive Zulauf unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Regulierung und Transparenz im Markt der Ferienvermietung.
Rekordanstieg: Die Zahlen sprechen für sich
Insgesamt haben die Eigentümer von 12.559 Wohnungen auf den Balearen die obligatorische Nummer des einheitlichen Registers für Kurzzeitvermietungen beantragt. Die Beschleunigung der Anträge in den letzten Tagen war bemerkenswert: Über 15.000 neue Registrierungen traten ab diesem Dienstag in Kraft. Das Ministerium für Wohnungsbau berichtete, dass die Gesamtzahl der Anträge landesweit am Montag um 8:00 Uhr bereits 215.438 überstieg, verglichen mit 199.686 am vorherigen Freitag – ein Zuwachs von fast 16.000 in nur wenigen Tagen.
Derzeit sind von den insgesamt 215.438 Anträgen 94.209 bereits endgültig aktiv. Weitere 102.732 sind vorläufig und warten auf die Überprüfung durch das College of Registrars, das hierfür eine Frist von fünfzehn Tagen hat. Lediglich 18.497 Anträge wurden bisher widerrufen.
Balearen im Fokus: Ein regionaler Überblick
Für die Balearen selbst sind die Zahlen ebenfalls beeindruckend: Aktuell sind 7.397 Anträge aktiv, 4.104 befinden sich im vorläufigen Status und 1.048 wurden zurückgezogen. Damit positionieren sich die Balearen als die fünfte autonome Gemeinschaft Spaniens mit den meisten Anträgen für touristische Vermietungen.
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Von den insgesamt 12.549 Anträgen auf den Balearen entfallen 11.654 explizit auf touristische Vermietungen. Von diesen sind bereits 6.856 aktiv, 3.812 vorläufig und 986 wurden zurückgezogen. Bemerkenswert ist, dass über 50 % der Anfragen – genauer gesagt 6.831 – allein im letzten Monat gestellt wurden. Diese neue Verordnung schreibt vor, dass alle Immobilien, die für touristische oder saisonale Zwecke vermietet werden, über einen Registrierungscode verfügen müssen, um legal betrieben werden zu können.
Die Rolle des Registers und die EU-Vorreiterrolle Spaniens
Das einheitliche Eintragungsverfahren wird zentral durch das Grundbuchamt geregelt. Dieses ist dafür verantwortlich, den Eigentümern bei Erfüllung der Voraussetzungen einen eindeutigen Code zuzuweisen. Ohne diesen Code ist eine Vermarktung der Immobilie auf Online-Vermietungsplattformen nicht gestattet.
Das Ministerium für Wohnungsbau betont stolz, dass Spanien das erste Land in der Europäischen Union ist, das die EU-Vorschriften für Kurzzeitvermietungen vollständig umgesetzt hat. Die Auswirkungen dieser Regulierung sind seit diesem Dienstag umfassend spürbar. Die zuständige Ministerin Isabel Rodríguez unterstrich die Notwendigkeit dieser Maßnahme, um „illegalen Touristenwohnungen, die Familien aus ihren Vierteln vertreiben, ein Ende zu setzen.“ Gleichzeitig soll damit dem Betrug bei saisonalen Vermietungen, bei denen einige Mieter den Wohnungspreis „spekulativ“ beeinflussen, entgegenwirkt werden.

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