Mallorca macht Ernst: Neue Umweltzone in Palma – Was Autofahrer wissen müssen

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Palma: Ab Dienstag drohen hohe Bußgelder in der Umweltzone – Was Sie jetzt wissen müssen!

Die Baleareninsel Mallorca verschärft ihre Klimaschutzmaßnahmen. Seit dem 1. Juni gilt in Palmas Innenstadt eine neue, strikte Umweltzone, die „Zona de Bajas Emisiones“ (ZBE). Ziel ist die drastische Reduzierung von Abgasen und Lärm, um die Lebensqualität in der Inselhauptstadt nachhaltig zu verbessern. Autofahrer, die die Vorschriften missachten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Mallorca sagt dem Abgas den Kampf an: Kameras statt Kulanz

Palma setzt auf Hightech-Überwachung: An 19 strategisch wichtigen Einfahrtspunkten zur Innenstadt erfassen hochauflösende Kameras jedes Kennzeichen. Diese Daten werden in Echtzeit mit der Datenbank der spanischen Verkehrsbehörde DGT abgeglichen. Fehlt die erforderliche Umweltplakette oder entspricht das Fahrzeug nicht den zugelassenen Emissionsklassen, wird automatisch ein Bußgeldbescheid generiert – ganz ohne menschliches Eingreifen. Die Null-Toleranz-Politik bedeutet: Ausreden oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung mehr.

Strenge Strafen für Umweltzonen-Verstöße auf Mallorca

Die Konsequenzen bei Verstößen sind klar geregelt: Ein erstmaliger Verstoß kostet 200 Euro. Bei wiederholter Missachtung der Regeln steigt das Bußgeld auf 260 Euro. Die Technik in Palma ist unerbittlich und kennt kein Pardon.

Wer darf noch in Palmas Innenstadt fahren? Die neuen Regeln für Mallorca

Die Umweltzone von Palma umfasst weite Teile des historischen Zentrums. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf älteren Dieselfahrzeugen, die als Hauptverursacher von Emissionen gelten.


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Diese Fahrzeuge haben Fahrverbot in Palmas Umweltzone:

  • Dieselfahrzeuge mit einer Erstzulassung vor 2006 (unter Euro 4).
  • Benzinfahrzeuge mit einer Erstzulassung vor 2001 (unter Euro 3).

Diese Fahrzeuge erhalten generell keine Umweltplakette und dürfen die ZBE somit nicht befahren – unabhängig vom Wohnort oder der Nationalität des Fahrers.

Motorräder sind vorerst ausgenommen: Für Motorräder, unabhängig vom Baujahr, besteht derzeit keine Plakettenpflicht. Eine Umweltklassifizierung für Zweiräder wird erst ab dem Jahr 2027 verpflichtend.

Sonderregeln für ausländische Fahrzeuge auf Mallorca

Für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, beispielsweise aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, gelten besondere Vorschriften:

  • Keine spanische Umweltplakette: Spanien vergibt keine spanischen Umweltplaketten an ausländische Fahrzeuge.
  • Registrierungspflicht: Wer mit einem ausländischen Fahrzeug in Palmas Umweltzone einfahren möchte, muss sich in einem Bürgerbüro (Oficina de Atención Ciudadana) registrieren lassen.
  • Befristete Sondergenehmigung: Nach Prüfung der Emissionswerte kann eine auf maximal sechs Monate befristete Sondergenehmigung erteilt werden, sofern das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt.
  • Anerkennung deutscher und österreichischer Plaketten: Fahrzeuge, die bereits über eine deutsche oder österreichische Umweltplakette verfügen, werden in der Regel ohne zusätzliche Genehmigung in Palmas Umweltzone zugelassen, da diese Plaketten als gleichwertig anerkannt werden.

Dennoch wird deutschen und österreichischen Fahrzeughaltern empfohlen, sich bei längeren Aufenthalten oder bei Unsicherheiten vorab bei den zuständigen Stellen zu informieren oder eine Registrierung in Erwägung zu ziehen.

Freie Fahrt mit der richtigen Umweltplakette auf Mallorca

Die spanische Umweltplakette ist der Schlüssel zur Innenstadt von Palma. Das DGT-System klassifiziert Fahrzeuge in vier Kategorien:

  • 0 Emisiones (Blau): Für reine Elektroautos und Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Reichweite von über 40 km.
  • ECO (Blau-Grün): Für Hybridfahrzeuge, Erdgas- und Flüssiggasfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride mit einer elektrischen Reichweite von unter 40 km.
  • C (Grün): Für Benziner ab Euro 4 (ca. ab Baujahr 2006) und Diesel ab Euro 6 (ca. ab Baujahr 2014).
  • B (Gelb): Für Benziner ab Euro 3 (ca. ab Baujahr 2001) und Diesel ab Euro 4 (ca. ab Baujahr 2006).

Wichtig: Nur Fahrzeuge mit mindestens einer B-Plakette dürfen weiterhin in die Innenstadt einfahren. Ältere Diesel- und Benzinfahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllen, bleiben von der ZBE ausgeschlossen.

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