Umweltzone in Palma: Durchschnittlich 150 Bußgelder pro Tag für Falschfahrer

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Umweltzone in Palma

Die neu eingeführte Umweltzone (LEZ) im Herzen von Palma de Mallorca hat im ersten vollen Monat ihres Bestehens eine klare Bilanz gezogen. Im Juli wurden durch das automatisierte Kontrollsystem täglich rund 150 Fahrzeuge erfasst, die ohne die erforderliche Berechtigung in die Zone einfuhren. Dies markiert den Beginn einer neuen Ära der Verkehrsregulierung in der Inselhauptstadt.

Eine überraschend niedrige Verstoßquote

Obwohl die Zahl von 150 täglichen Verstößen zunächst hoch erscheint, stellt sie im Gesamtkontext nur einen Bruchteil des Verkehrsaufkommens dar. Täglich passierten im Juli etwa 42.000 Fahrzeuge die Grenzen der Umweltzone, die sich über den inneren Ring der Avenidas bis zum Meer erstreckt. Von dieser gewaltigen Menge besaßen lediglich 0,38 % keine gültige Umweltplakette oder fielen unter keine der zahlreichen Ausnahmeregelungen. Die Stadtverwaltung hatte bereits mit einer solch geringen Quote gerechnet, da die aktuellen Bestimmungen nur etwa 4 % des gesamten Fahrzeugbestands von der Einfahrt ausschließen.

Viele Ausnahmen und bereits bestehende Regelungen

Die geringe Anzahl an Verstößen lässt sich durch mehrere Faktoren erklären. Zum einen bestehen rund 70 % der Fläche der neuen Umweltzone aus bereits etablierten ACIRE-Zonen, in denen der Verkehr ohnehin schon stark eingeschränkt war. Zum anderen sieht die Verordnung eine Vielzahl von Ausnahmen vor, die vielen Fahrern die Einfahrt weiterhin gestatten.

So waren von den 42.000 Fahrzeugen, die täglich die Zone befuhren, rund 14.000 auf dem Weg zu Parkhäusern oder Gesundheitszentren. Diese Fahrten sind auf festgelegten Routen erlaubt und werden dementsprechend nicht mit einem Bußgeld geahndet. Ebenso sind Motorräder, von denen täglich etwa 300 erfasst wurden, sowie historische Fahrzeuge von der Regelung ausgenommen.


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Hohe Strafen und verzögerte Zustellung der Bescheide

Wer unberechtigt in die Umweltzone einfährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Bußgeld beträgt 200 Euro und kann sich im Wiederholungsfall auf 260 Euro erhöhen. Die Überwachung erfolgt durch 19 hochmoderne Kameras mit Kennzeichenerkennung. Das System gleicht die Daten automatisch mit der Generaldirektion für Verkehr (DGT) ab, um die Umweltklassifizierung eines Fahrzeugs zu überprüfen. Das sichtbare Anbringen der Umweltplakette am Fahrzeug ist daher nicht zwingend erforderlich.

Allerdings gibt es aktuell noch eine Verzögerung bei der Bearbeitung der Bußgelder, da dieser Prozess noch nicht vollständig automatisiert ist. Viele Autofahrer, die im Juli einen Verstoß begangen haben, könnten ihren Bußgeldbescheid daher erst mit einiger Verspätung erhalten.

Verschärfungen für 2025 bereits angekündigt

Autofahrer sollten sich jedoch auf eine Verschärfung der Regeln einstellen. Ab 2025 wird die Einfahrt für Fahrzeuge ohne jegliche Umweltplakette untersagt. Dies betrifft in der Regel Benzinfahrzeuge, die vor 2001 zugelassen wurden, sowie Dieselfahrzeuge mit einem Zulassungsdatum vor 2006. Da es sich hierbei um sehr alte Fahrzeuge handelt, wird erwartet, dass nur noch eine geringe Anzahl von ihnen im Umlauf ist.

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